Das System der deutschen Bundesrepublik
Die Grundsätze unseres Landes sind die Grundlagen, das Fundament, für das System der Bundesrepublik. Sie sind Vorrausetzung für ein Funktionieren unserer Gemeinsamkeit und für ein friedliches Leben miteinander. Dabei handelt es sich um die unantastbaren Strukturprinzipien, die im Folgendem genauer erläutert werden. Das System der Deutschen Bundesrepublik ist zwar sehr komplex, aber in folgender Übersicht recht überschaubar erklärt.
Die unantastbaren Strukturprinzipien lauten: • Menschenwürde • Demokratie
• Rechtsstaatlichkeit • Bundesstaatsprinzip • Sozialstaatsprinzip sowie um die im Grundgesetz festgelegten • Gewaltenteilung • Widerstandsrecht Deutschland gilt als parlamentarische Demokratie, weil der Bundeskanzler als Regierungschef, direkt durch den Bundestag gewählt wird. Der Bundestag ist das Bundesparlament. Jedes unserer 16 Bundesländer hat seine eigne Exekutive, Legislative und Judikative. Dadurch entsteht eine zweite Entscheidungsebene. ![]()
Legislative Die Legislative der Bundesrepublik ist für das verabschieden von Bundesgesetzen verantwortlich. Zudem wacht sie über den Bundeshaushalt. Zu der legislativen Gewalt gehören zum einen der Bundestag und zum zweiten der Bundesrat. Aufgrund dessen, dass die Legislative für Gesetze zuständig ist, wird sie auch gesetzgebende Gewalt genannt. Bundestag Die Gesetze beschließt der Bundestag, der übrigens auch den Bundeskanzler wählt. Ein Teil des Bundestags zählt zu der Bundesversammlung, die wiederum den Bundespräsidenten wählt. Bundespräsident Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Das höchste Amt das hierzulande zu erzielen ist. Trotzdem hat er aber nur sehr wenig Macht und eine sehr schwache Position im politischen da sein. Seine Aufgabe ist das Repräsentieren des Landes. Dabei kann er mit Ansprachen, Reden und Schriften auch Diskussionen in Gang bringen. Zudem gibt es einige Formalitäten, die noch von früheren Zeiten durch ihn unterzeichnet werden müssen, was aber eher einen symbolischen Charakter hat. Der Bundespräsident wird für fünf Jahre gewählt und darf auch für eine zweite Amtszeit gewählt werden. In seinem Amt muss er überparteilich agieren und für alle Bürger gleichermaßen da sein. Weitergehend beschließt der Bundestag zum Beispiel auch Einsätze der Bundeswehr und bildet Ausschüsse zur Gesetzesvorbereitung. Außerdem kondoliert er den Geheimdiensten. Bundesrat Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierung, die von den Bundesländern nach Berlin gesendet werden. Der Bundesrat ist kein reines legislatives Organ, da der Rat auch bei bestimmten Bundesverordnungen Mitspracherecht hat. Der Bundesrat wurde gegründet, um auch den Bundesländern bei den Bundesgesetzen ein Mitspracherecht einzuräumen. Der Rat ist stets bei dem Gesetzgebungsprozess beteiligt. Sein Veto gegen Gesetze kann jedoch überstimmt werden, wenn ein Bundesgesetz nicht zustimmungsbedürftig ist. Exekutive Die exekutive Gewalt in der Bundesrepublik ist für das Umsetzen von Gesetzen und Verordnungen des Staates zuständig. Die Organe der Exekutiven besitzen je nach Gesetzeslage einen Ermessenspielraum. Jeder Bürger hat im Übrigen das Reche in die Verwaltungsakten Einsicht zu erhalten, die ihn betreffen. Durch ein Verwaltungsgericht können sie überprüft werden. Durch diese Regelung erhält man Einblick in das konkrete Handeln der Exekutiven. Die Exekutive ist an das Grundgesetzt gebunden. Dadurch ist es weitergehend jedem Bürger möglich, nach dem voll ausgeschöpften Rechtsweg eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen. Mitglieder der Exekutiven sind folgende:
• Auswärtige Ämter • Bundesbehörden und deren Ämter • Bundespolizei • Bundesregierung mit Bundeskanzler und Bundesministern • Bundeswehr • Verfassungsschutz Der Bundeskanzler und die Bundesminister bilden zusammen das Bundeskabinett und damit die Regierung des Landes. Bundeskanzler Der Kanzler wird durch die Abgeordneten des Bundestages gewählt und ist dann der Regierungschef der Bundesregierung. Hinter ihm steht in aller Regel die absolute Mehrheit aller Abgeordneten. Sie entsteht durch eine Koalition und wird dann als Kanzlermehrheit bezeichnet. Der Bundeskanzler hat die Befugnis Bundesminister zu erlassen. Nach dem Grundgesetz besitzt der Bundeskanzler die Richtlinienkompetenzen und kann somit die Grundzüge der Bundespolitik bestimmen. Vor dem regulären Ablauf seiner Amtszeit kann der Kanzler auch durch ein Misstrauensvotum abgelöst werden. Durch die Vertrauensfrage kann die Auflösung des Bundestags herbeigeführt werden. Anders als der Bundespräsident hat der Bundeskanzler hohen Einfluss auch die Bundesgesetzgebung und ist eine der Machtzentren des Landes. Der Sitz des Bundeskanzlers ist das Bundeskanzleramt in Berlin, direkt am Reichstag. Bundesministerien Die Bundesministerien sind für die Organisation der Verwaltung auf Bundesebene zuständig. Geleitet werden die Bundesministerien von den Bundesministern. Neben den Ministern steht ganz oben in der Rangfolge der Staatssekretär. Sachbearbeiter in einem Ministerium sind Fachreferate. Sie haben einen Referatsleiter. In einem Ministerium gibt es verschiedene Abteilungen die aus den Referaten bestehen. Der Abteilungsleiter trägt die Verantwortung für die politische Arbeit der Abteilung.
Judikative Die Judikative ist die richterliche Gewalt. In Deutschland werden Gerichte nicht von selbst Tätig. Sie müssen erst zu Entscheidungen gerufen werden. Die Strafverfolgung übernimmt der Staatsanwalt als Vertreter der Bundesrepublik. In den anderen Fällen wird durch eine juristische Person klage eingereicht. Die Urteile werden durch die Richter auf Grundlage der Gesetze gesprochen. Die Landesgerichte entscheiden in den ersten beiden Instanzen (Berufung und Revision). Bundesrichter werden durch einen Richterwahlausschuss berufen. Sie sind nicht weisungsgebunden. Bundesgerichte Bundesgerichte haben auf der Bundesebene die Aufgabe Rechtssprechungen zu vereinheitlichen, die von den Ländergerichten kommen.
Der Bundesgerichtshof ist die oberste Instanz für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Im Normalfall beschäftigen sich die Bundesgerichte als Revisionsinstanz nur mit Verfahrensabläufen und der gesetzmäßigen, rechtlichen Wirkung des durch Ländergerichte festgestellten Sachverhaltes. Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung der obersten Gesetze unseres Landes, der Grundgesetze. Jeder Bürger hat das Recht staatliches Handeln durch eine Verfassungsbeschwerden auf die Grundgesetzmäßigkeit überprüfen zu lassen. Weitere wichtige Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts sind die Klärung von Streitfällen zwischen den Staatsorganen sowie die Prüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Dadurch das nur das Bundesverfassungsgesetz Parteiverbote aussprechen kann oder Verwirkungen von Grundrechten vornehmen darf, hat es besondere Macht. ![]()